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BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 100.17 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich Standsicherheit des Grabmals
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich Standsicherheit des Grabmals
- rechtsportal.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich Standsicherheit des Grabmals
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 04.08.2015 - RO 4 K 15.701
- VGH Bayern, 23.02.2017 - 4 B 16.311
- BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 100.17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge
- BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15
Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern
Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 100.17
Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7). - BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 100.17
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 100.17
Mit dem Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, nach dem die Gerichte gehalten sind, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen und die Beweisanträge, die sie für erforderlich und geeignet halten, nicht zu übergehen, wird zwar ein abstrakter Rechtssatz eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bezeichneten Gerichte benannt. - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 100.17
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).